
Bundesimmissionsschutzverordnung: Ihr Gerät ist betroffen? Wir helfen Ihnen gerne bei einem notwendigen Austausch oder Nachrüstung!
Laut der Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV) treten schrittweise, spätestens zum 31.12.2024 neue Regelungen zum Betrieb von Feuerstätten in Kraft. Je nach Alter, Immissionswerte für Feinstaub und Kohlenmonoxid müssen Heizeinsätze oder Öfen daher nachgerüstet oder ausgetauscht werden. Genaue Informationen, Daten und Angaben, ob Ihr Gerät davon betroffen ist, stellt Ihnen Ihr Kaminkehrer im Rahmen der Feuerstättenschau zur Verfügung.